Teil 1: Anbieterkennzeichnung – was versteht man darunter?
Oktober 21, 2008
Wie bereits angekündigt, starte ich heute mit dem ersten Teil der Anbieterkennzeichnung. Heute gehe ich als Einstieg ins Thema auf die Definition der Anbieterkennzeichung bzw. Impressumspflicht ein. Der nächste Teil wird sich dann mit den Regelungen der Anbieterkennzeichnung beschäftigen, z.B. wann überhaupt eine Anbieterkennung erforderlich ist.
Da das Internet kein rechtsfreier Raum ist, gibt es für Betreiber von Webseiten mehrere gesetzliche Regeln zu beachten. Eine davon ist die Anbieterkennung, die oft auch als „Impressumspflicht“ bekannt ist. Hierunter versteht man im Allgemeinen die Pflicht,
bestimmte Angaben zur Kennzeichnung des Anbieters auf seiner Seite auszuweisen (= Kennzeichnungspflicht). Jedoch ist nicht grundsätzlich jeder Webseitenbetreiber zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet und auch die Inhalte unterscheiden sich je nach Zweck der Webseite.Welcher Webseitenbetreiber verpflichtet ist, eine Anbieterkennung auf seiner Seite zu führen, regelt § 5 des Telemediengesetzes. Demnach muss jeder Betreiber eines Telemediendienstes, also elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar auf seiner Seite halten. Zu diesen Diensten zählen beispielsweise Selbstdarstellungen von Unternehmen, Online-Shops, Suchmaschinen oder Datendienste wie Wetter-, Verkehrs- oder Börsendaten.Ergänzend dazu befinden sich im § 55, in der seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung, des Rundfunkstaatsvertrags weiterführende Informationen zur Anbieterkennzeichnung. Damit sind die beiden Gesetze, §6 TDG (Teledienstgesetz) und §10 MDStV (Mediendienstestaatsvertrag), in denen die Impressumspflichten bis dato geregelt waren, außer Kraft getreten.
Wann welches Gesetz nun greift und wer genau unter die Kennzeichnungspflicht fällt, wird im nächsten Teil der Anbieterkennzeichnung beschrieben.
Entry Filed under: Medienrecht. Schlagworte: Anbieter, Anbieterkennung, Anbieterkennzeichnung, Impressum, Impressumspflicht, Kennzeichnungspflicht, Telemediengesetz, TMG.
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1. Impressumspflicht im Blog « Sporttologie | Oktober 31, 2008 at 21:16
[...] ( Anbieterkennzeichnung genannt) gefunden. Sie hat dort gerade eine die ersten zwei Teile einer Serie zum Thema “Impressumspflicht” gepostet. Sehr lesenswert wie ich finde, auf [...]